Häufige Fragen


Seit wann ist die PGA am Markt?

Die Pfälzische Gesellschaft für Arbeitsmarktmanagement mbH (PGA) wurde im Jahr 1999 gegründet.

 

Wo findet die Beratung statt und was bringt mir eine Einzelberatung?

Die Einzelberatung mit unseren erfahrenen Berater*innen bietet Ihnen die Möglichkeit sich optimal auf Ihren Bewerbungsprozess bzw. Ihre Existenzgründung vorzubereiten. Die Beratung erfolgt grundsätzlich in Einzelgesprächen in einer geschützten Umgebung. Beratungsinhalte werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Dazu wurden entsprechende Datenschutzerklärungen unterzeichnet.
Durch die gegebene Corona- Situation werden derzeit sämtliche Beratungen per Videokonferenz oder telefonisch durchgeführt. Nach Lockerung der Lage kann die persönliche Einzelberatung wieder in den Räumlichkeiten der PGA angeboten werden.

 

Welche Kosten entstehen mir durch die individuelle Einzelberatung und kann ich mich schon vorab über das Angebot der PGA informieren?

Als Dienstleister für die Bundesagentur für Arbeit und für die Jobcenter arbeitet die PGA auf Basis eines Gutscheinsystems. Auf Grundlage dieser Gutscheine ist die Beratung für Sie kostenlos.
Einmal pro Monat stellt die PGA ihre Leistungsangebote per Videokonferenz vor und steht dabei auch für Rückfragen zur Verfügung.

(Infoveranstaltung)
Auch telefonisch oder per E-Mail können Sie uns für ein individuelles Gespräch erreichen.

 

Wie bekomme ich einen Gutschein und wo muss ich diesen einreichen?

Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit oder zum Jobcenter auf und fragen nach einem Gutschein mit der Bezeichnung „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ bzw. „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“.
Ihren Gutschein reichen Sie bitte per Post, E-Mail (pga@kaiserslautern.de) bzw. Fax (0631/37124-1825) bei der PGA ein. Sie können ihn auch in unseren Hausbriefkasten einwerfen. Der Bildungsgutschein hat eine befristete Gültigkeitsdauer und darf nur in diesem Zeitraum angenommen werden.
Wir füllen den Gutschein aus und reichen diesen bei der zuständigen Agentur bzw. Jobcenter ein. Nach ca. zwei Wochen liegt die Bewilligung vor und wir können mit der Beratung starten.

 

Kann ich die Beratungsleistung auch ohne Gutschein in Anspruch nehmen?

Dies wäre möglich, dabei entstehen Ihnen allerdings Kosten. Besteht dennoch Interesse, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir empfehlen allen Interessenten zunächst zu prüfen, ob Sie einen Beratungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter erhalten können.

 

In welchem Umfang finden die Beratungsleistungen der PGA statt und wie läuft diese dann ab?

Jeder Gutschein nennt eine bestimmte Beratungshöchstdauer und eine bestimmte Beratungsstundenzahl. Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten. Allgemein vereinbaren wir pro Beratung 2 UE. Wichtig ist, dass jede Woche mindestens zwei Beratungen stattfinden. Dazu stimmen wir die Termine individuell ab.
Die Themen für die Coachings werden von den Kunden*innen und den Berater*innen gemeinsam festgelegt. Ihre aktuellen Bedürfnisse stehen für uns dabei im Mittelpunkt.
Sind Ihnen z.B. das Vorstellungsgespräch und die Bewerbungsunterlagen wichtig. So richten wir den Fokus auf die Module 2, 3 und 4. Hier werden die Selbstpräsentation und die bewerbungsrelevanten Unterlagen intensiv analysiert und vorbereitet.
Nähere Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie in den jeweiligen Flyern.

 

Was ist ein erreichbares Coaching Ziel und wie werden diese Ziele ermittelt?

Die möglichen Coaching Ziele sind äußerst spezifisch. Zu Beginn des Gesprächs erfolgt eine gemeinsame Ermittlung nach einer positiven Veränderung des derzeitigen Status Quo.
Wir arbeiten  regelmäßig mit der SMART Methode, dabei sollte das anvisierte Ziel die folgenden Eigenschaften aufweisen:

  • Spezifisch
  • Messbar
  • Attraktiv
  • Realistisch
  • Terminiert

 

Was passiert wenn ich vor Ablauf der Beratung eine neue Stelle antrete?

Herzlichen Glückwunsch! Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages endet das Beratungsverhältnis mit der PGA.
Für einen optimalen Start, kann unmittelbar vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, intensiv auf die Einarbeitungsphase im jeweiligen Unternehmen eingegangen werden.